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AGBs der Firma DW Sound Service §1 Grundlage, Anerkennung Jeder
Vertragsabschluss/Vermietung erfolgt ausschließlich zu folgenden
Bedingungen; der Veranstalter/Mieter erkennt diese durch seine
Unterschrift auf dem Mietvertrag an. Alle vom Vertrag abweichende
Bedingungen haben ausdrücklich keine Gültigkeit. Der Vermieter ist
berechtigt, im Einzelfall vom Vertrag kurzfristig zurückzutreten, wenn
berechtigte Zweifel an der Liquidität des Mieters bestehen oder andere
Umstände bekannt werden, die vermuten lassen, dass der
Veranstaltungsvertrag/Mietvertrag von Seiten des Mieters/Veranstalters
nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann. In diesem Falle ist ein
Schadensersatzanspruch dem Vermieter gegenüber ausdrücklich
ausgeschlossen. §2 Angebote, Kaution, Bezahlung Alle
unterbreiteten Angebote sind grundsätzlich freibleibend und
unverbindlich. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst durch einen
schriftlichen Veranstaltungsvertrag oder schriftlichen Mietvertrag
zustande.
Die
Veranstaltungsdauer beträgt mindestens einen Tag. Die im Vertrag
vereinbarte Dauer ist unbedingt einzuhalten, da bei eigenmächtiger Verlängerung
die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet wird, mindestens jedoch
wird ein Betrag in Höhe eines Tagespreises zusätzlich berechnet. Dem
Mieter bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
Die
Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die im Mietvertrag angegebene
Mietdauer ist unbedingt einzuhalten, da bei eigenmächtiger Verlängerung
die tatsächlich enstandenen Kosten berechnet werden, mindestens jedoch
wird ein Betrag in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises zusätzlich
berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. §5 Pflege und Bewachung des Mietequipments Folgender
Abschnitt bezieht sich ausschließlich auf das Mieten von Equipment ohne
eine durch uns durchgeführte personelle Betreuung. Die Mietgegenstände
sind nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter an einem im Mietvertrag
vereinbarten Ort sauber, geordnet und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Der Mieter verpflichtet sich, mit den an Ihn verliehenen Geräten samt
Zubehör sorgsam umzugehen und diese nur für den vorgesehenen Zweck zu
verwenden. Für Beschädigungen haftet der Mieter in vollem Umfang (z.B.:
durch Umfallen, Transportschäden bei Eigenabholung, Überlastung,
unzureichende Belüftung, Überspannung, Spannungsschwankungen,
Witterungseinwirkungen, Verschmutzungen der Geräte, auch bei Beschädigungen
durch Einwirkung Dritter). Gleiches gilt für den Verlust von Geräten.
Diese Haftung beginnt bei der Übergabe des Mietequipments an den Mieter
und endet bei der Rückgabe der gesamten Geräte an den Vermieter und nach
deren Überprüfung durch den Vermieter. Werden Geräte ohne Personal
angemietet, so ist der Mieter für das Einhalten sämtlicher
Sicherheitsrichtlinien verantwortlich, insbesondere der UVV und VDE.
§6 Pflege und Bewachung des von uns betreuten
Equipments. Folgender
Abschnitt bezieht sich auf die Sicherung und Stromversorgung des ausschließlich
von uns betreuten Equipments. Der Veranstalter verpflichtet sich für
eine ordnungsgemäße und fortwährende Stromversorgung zu sorgen. Für
Schäden, welche durch jede Art von unsachgemäßer Stromversorgung
entstanden sind, haftet der Veranstalter in vollem Umfang. Dies gilt für
das gesamte Strom- und Kabelnetz -inklusive Sicherungen-, welches nicht
Eigentum der Firma DW Sound Service ist Bei
Veranstaltungen ist der Veranstalter auf Verlangen unsererseits
verpflichtet, für eine Bewachung und Sicherung des Equipments zu sorgen.
Alle Reparaturkosten, welche durch jede Art von Schäden auftreten, die
nicht von einem Mitarbeiter der Firma DW Sound Service verursacht wurden,
werden in voller Höhe vom Veranstalter beglichen. Außerdem haftet der
Veranstalter in vollem Umfang bei Verlust von Equipment, welcher nicht
durch die Firma DW Sound Service zu verantworten ist. §7 Witterungseinflüsse Bei
Veranstaltungen, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden, sorgt
der Veranstalter/Mieter für einen angemessenen Schutz aller firmeneigenen
Geräte vor Witterungseinflüssen wie z.B. Regen, Sturm, Frost, Tau etc.
durch geeignete Überdachungen und Absicherungen. Dieses kann auch durch
den Vermieter gegen Berechnung der Kosten erfolgen.
§8 Dimensionierung Der
Vermieter wird den Mieter beraten, was die Auswahl und Dimensionierung der
Geräte für seinen Anwendungsfall betrifft. Schäden, die aufgrund zu
geringer Dimensionierung durch den Mieter/Veranstalter und damit
verbundener Überlastung - insbesondere bei Beschallungsanlagen -
entstehen, sind in vollem Umfang vom Mieter/Veranstalter zu ersetzen.
Der
Veranstalter/Mieter verpflichtet sich sowohl alle Störungen oder/und Schäden,
die während der Mietzeit auftreten als auch den Verlust von Mietgegenständen
sofort dem Vermieter zu melden. Der Diebstahl der Geräte ist ferner
unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Der
Veranstalter/Mieter sollte sich von dem funktionstüchtigen Zustand der
Geräte und deren Zubehör vor der Übernahme am Auslieferungsort überzeugen.
Macht er hiervon keinen Gebrauch, so erkennt er die Ordnungsmäßigkeit
und Funktionstüchtigkeit der Geräte und deren Zubehör ausdrücklich an.
Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands und der
Vollständigkeit der Geräte. Sollten
Defekte an einem Gerät oder an mehreren Geräten vor der Übernahme
festgestellt werden, hat der Veranstalter/Mieter das Recht, auf äquivalenten
Ersatz zu bestehen. §11 Reservierungen
§12 Stornierung
Der
Vermieter ist ebenso verpflichtet, die Vertragsbedingungen einzuhalten.
Sollte durch sein Verschulden die Erfüllung des Miet- und/oder
Veranstaltungsvertrages nicht erfolgen, hat der Veranstalter/Mieter den
Anspruch auf einen adäquaten Ersatz, welcher dieselben Funktionen und
Eigenschaften garantiert, wie es im Miet-/Veranstaltungsvertrag
festgehalten ist.
§14 Eigentum der Firma DW Sound Service
§15 Änderungsvorbehalt
§16 Weitergabe an Dritte
§17 Reinigung gemieteter Geräte
§18 Reinigung der durch Mitarbeiter der Firma DW
Sound Service während einer Veranstaltung betreuten Geräten
§19 Transport
Das
ausgeliehene Equipment kann auf Wunsch des Veranstalters/Mieters von der
FA DW Sound Service gegen einen entsprechenden Aufpreis angeliefert und
abgeholt werden. Dieser Fall wird im jeweiligen
Miet-/Veranstaltungsvertrag schriftlich angemerkt. Sollte im
Miet-/Veranstaltungsvertrag keine entsprechende Anmerkung vorhanden sein,
so gilt der Mieter/Veranstalter automatisch als Selbstabholer und
verpflichtet sich außerdem, den Rücktransport des Equipments durchzuführen $20 Kauf
von Equipment. Der
Verkauf von Geräten durch die Firma DW Sound Service unterliegt den
Bestimmungen, welche durch die FA DW Sound Service schriftlich vereinbart
werden. Der Käufer besitzt Garantieansprüche. Die Garantieansprüche des
Käufers richten sich dabei ausschließlich nach den Garantiegewährleistungen
des Herstellers bzw. des Lieferanten. Sollte der Käufer diese in Anspruch
nehmen wollen, muss er sich an einen Mitarbeiter unsererseits wenden. Die
FA DW Sound Service übernimmt keine direkten Garantiegewährleistungen. § 21 Urheberrechte, Meldepflichten Dieser
Paragraph betrifft ausschließlich den Bereich des Recordings. Hierbei
liegt die Verantwortung sowie die Einhaltung aller Gesetze und
Meldepflichten bezüglich GEMA, Urheberrechten, Copyright, allen sonstigen
Verträgen und Meldepflichten u.a. bei Behörden allein bei dem/den
jeweiligen durch die FA Sound Service recordeten Künstler/n. Die Firma DW
Sound Service übernimmt hierbei keine Verantwortung, da sie ausschließlich
die Technik und das Personal zu Recording-, Mastering- und Mixingzwecken
zur Verfügung stellt, jedoch in keinster Weise an Erstellung von
Kompositionen, Erstellung von Covern, Bereitstellung von Musikern,
Verbreitungen, Veröffentlichungen, Vervielfältigungen und sonstigem
beteiligt ist.
§23 Gerichtsstand
Hier finden Sie die AGB's der Firma DW Sound Service als Download im PDF-Format
Impressum AGBs |